Baumpflege Hoppenstedt

seit 2003

Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit

16 Unterichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Lehrgangsschwerpunkte

  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
  • Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z.B. Arbeit am liegenden Holz, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
  • Theoretische und Praktische Prüfung

Teilnahmevoraussetzung

  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. mit DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Motorsägenarbeit



Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung

24 Unterichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Lehrgangsschwerpunkte

  • Fällung und Aufarbeitung von Bäumen über 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
  • Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
  • Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung
  • Theoretische und Praktische Prüfung

Teilnahmevoraussetzung

  • Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. mit DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Motorsägenarbeit


Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben

Modul C - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen

16 Unterichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Lehrgangsschwerpunkte

  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
  • Theoretische und Praktische Prüfung

 Teilnahmevoraussetzung

  • Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit
  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008* "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. mit DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
  • auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung 

* bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist diese innerhalb des Lehrgangs bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben.

Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt.


Modul D - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mitstückweises Abtragen von Bäumen

24 Unterichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Lehrgangsschwerpunkte

  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
  • Stückweise Fällung
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
  • Theoretische und Praktische Prüfung


 Teilnahmevoraussetzung

  • Erfolgreich absolviertes Modul B - "Baumfällung und Aufarbeitung" oder AS Baum I der SVLFG
  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008* "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. mit DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
  • auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung

* bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist diese innerhalb des Lehrgangs bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben.

Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt.


 

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